Es gehen nur diese Spirulina von Nutrex (Cyanotech), keine anderen!
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Ich hatte gute Wirkung davon. Hatte zwei Mal tgl. vor den Mahlzeiten jeweils 4 g Ormus gemischt mit 3 g Spirulina getrunken. Würde das gerne wieder nehmen können.
Vermutlich darf man das auch aus den USA einführen, oder? Also der Zoll würde das wohl durchlassen? Aber was würden dafür dann für Gebühren anfallen?
ich kaufe meistens gleich immer 1 Kilo Spirulina aber als Presslinge über amazon. de. Die Presslinge bestehen zu 100% aus Spirulinapulver und stammen aus einer kontrollierten Farm und sind selbstverständlich auch schadstoffkontrolliert, was anderes wurde ich gar nicht kaufen. Von der gleichen Firma hatte ich auch schon mal Moringa Tabletten, aber von dieser Substanz war ich nicht so angetan, das kann aber ein Vorurteil von mir sein, ich liebe nämlich Algen und bin von deren Wirkung überzeugt. amazon.de hat ein großes Sortiment an Algen, dort kannst Du auch die von Dir bevorzugte kaufen. Du kannst aber auch problemlos in den USA bestellen, beim Zoll wird es keine Schwierigkeiten geben, Green Food interessiert die überhaupt nicht.
eigentlich sollte die Einfuhr kein Problem darstellen, denn Spirulina & Co sind Lebensmittel und keine NEM. Oder sind in dem Pulver ZUSÄTZLICHE Vitamine und Spurenelemente beigesetzt? Ein mögliches Hindernis, warum Bestellungen beim Zoll hängen bleiben, sind auch die sogenannten Healtn-Claimes auf der Verkäuferseite. Diese sind mitunter nicht kompatibel mit der europäischen Rechtsprechung.
es hat Gründe, weshalb ich nur (noch) die genannten Spirulina verwenden möchte. Ich hatte früher auch schon andere reine Spirulina-Pulver und -Presslinge, auch z.B. von der Reinhildis-Apotheke u.a.
Ich suche halt eine möglichst günstige Bezugsquelle. Da ich meine Privatinsolvenz vorbereite und mir eigentlich sowieso die Kugel geben kann, wenn für mich dadurch dann überlebenswichtige Therapiebausteine wie u.a. teure Hormone wegfallen (von der für mich MCS-verträglichen Wohnung ganz zu schweigen), kann ich mir die überteuerten deutschen Preise einfach nicht leisten.
Ich weiß halt nicht, was da für Gebühren und Steuern letztendlich noch beim Zoll drauf kommen, wenn man ja nicht unter der Freigrenze bleibt mit diesen Produkten.
ZUSÄTZLICHE Vitamine und Spurenelemente sind den Pulvern nicht beigesetzt. Aber sie werden beide auch mit ihrem hohen NATÜRLICHEN Gehalt daran beworben. Ob da noch etwas - zollrelevant - Verbotenes dabei steht, weiß ich nun auch nicht.
Bei den Spirulina steht z.B. dabei, dass das enthaltene Vit. K zu 20% K2 ist. Auf der Liste der in D erlaubten Vitamine ist aber einzig das K1 genannt:
Zitat 4. VITAMIN K a) Phylloquinon (Phytomenadion)
Andererseits kommt K2 ja eben natürlicherweise in bestimmten Nahrungsmitteln vor, die ja in D auch erlaubt sind. Und dass K2 als NEM in D ein Problem wäre, habe ich bislang auch noch nicht mitbekommen. Es war mir halt nur in Bezug auf die Liste aufgefallen.
Müssten bei lebensbedrohlichen Erkankungen nicht zumindest die wichtigsten Hormone von der Krankenkasse übernommen werden
ZitatBei den Spirulina steht z.B. dabei, dass das enthaltene Vit. K zu 20% K2 ist. Auf der Liste der in D erlaubten Vitamine ist aber einzig das K1 genannt
Wenn ich das richtig verstanden habe, sind in dem von dir genannten Spirulina-Produkt gar keine Vitamine extra zugesetzt, sondern Spirulina ist eine natürliche Vitamin K-Quelle. Insofern sollte der Zoll eigentlich keine Probleme machen!?
Müssten bei lebensbedrohlichen Erkankungen nicht zumindest die wichtigsten Hormone von der Krankenkasse übernommen werden
Doch, müsste sie. Würde sie auch, das habe ich auch schriftlich von der KK erhalten. Aber die Unikliniken wie u.a. Heidelberg weigern sich, mich zu behandeln, trotz dass sie selber eine polyglanduläre Immunerkrankung und eine partielle Hypophyseninsuffizienz etc. diagnostiziert haben, auch mit den entsprechenden Testen, die die Voraussetzung für die Behandlung auf KK darstellen. Ich kann darauf an dieser Stelle und auch öffentlich jetzt nicht weiter eingehen, auch weil das alles noch gerichtsrelevant ist usw. Aber ich benötige ja JETZT Hilfe, und nicht irgendwann mal in ein paar Jahren... Und die wirklich teuren Hormone erhalte ich nicht von niedergelassenen Ärzten, sie haben Angst wegen der Kammer und Regressforderungen bei Budgetüberschreitung. Dass meine KK die Behandlungskosten tragen würde, interessiert dabei nicht, weil das keinen Einfluss auf die Kammer hat. Dass ich als einzelner ganz besonders teurere Patient aus der Budgetierung herausgenommen werden könnte, wissen die Ärzte, aber das ist ihnen wohl zu viel Bürokram.
So erhalte ich derzeit lediglich SD-Hormone und Testosteron auf KK. Alle anderen Hormone nicht.
ZitatBei den Spirulina steht z.B. dabei, dass das enthaltene Vit. K zu 20% K2 ist. Auf der Liste der in D erlaubten Vitamine ist aber einzig das K1 genannt
Wenn ich das richtig verstanden habe, sind in dem von dir genannten Spirulina-Produkt gar keine Vitamine extra zugesetzt, sondern Spirulina ist eine natürliche Vitamin K-Quelle. Insofern sollte der Zoll eigentlich keine Probleme machen!?
So würde ich es auch verstehen. Ich habe eine Anfrage an den Zoll geschickt. Antwort habe ich noch nicht.
ZitatPflanzliche Produkte in einer Menge die üblicherweise für den Privatverbrauch bestimmt ist können grundsätzliche problemlos nach Deutschland eingeführt werden. Jedoch ist es möglich, dass speziell Nahrungsergänzungsmittel auf Grund ihrer medizinischen Wirksamkeit unter das Arzneimittelgesetz (AMG) fallen. Die Zollverwaltung ist nicht zuständig für die Anwendung des AMG. Sie unterstützt die zuständige Arzneimittelbehörde nur bei der Überwachung der Einfuhr. Die Einfuhr von Arzneimitteln auf dem Postweg ist für Privatpersonen in Deutschland nicht möglich. Vermuten Sie, dass es sich bei dem von Ihnen genannten Produkt um ein Arzneimittel handelt, so können Sie sich gern bei der für ihr Bundesland zuständigen [1]Arzneimittelbehörde diesbezüglich erkundigen.
Weitere Informationen zur Einfuhr von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln finden Sie hier: [2]http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Waren/Lebensmittel-und-Futtermittel/lebensmittel-und-futtermittel_node.html
Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich.
Mit freundlichen Grüßen
Ich bin mir jetzt trotzdem nicht so sicher, und zwar weil zum Einen Spirulina kein pflanzliches Produkt ist (Spirulina ist ja weder Pflanze noch Tier), und weil zum Anderen auf der Verpackung gesundheitsrelevante Angaben gemacht sind, so z.B. dass es die Gesundheit von Herz, Augen und Hirn unterstützt: http://www.nutrex-hawaii.com/hawaiian-sp...abLiDescription Ich vermute natürlich, dass der Zoll Spirulina dennoch nicht als Arzneimittel einstufen würde (müsste ihm als Nicht-Arzneimittel ja bekannt sein). Aber ob er es einem aushändigt, wenn solche Angaben auf der Verpackung sind, die in D verboten sind?
Falls der Zoll kein Problem wäre, würde mich Spirulina wegen des Preises erhältlich bei USA-Amazon interessieren: http://www.amazon.com/Nutrex-Hawaiian-Sp...utrex+spirulina Ich habe allerdings noch nie über Ausland-Amazon bestellt und finde ausgerechnet bei diesem Produkt gar keine Versandangaben und Portokosten nach D...