Das Thema Kryokonservierung verdient ein eigenes Thread! Konkret wäre es gut, hier Informationen zu sammeln für
-Anbieter für Kryokonservierung von Zellen -Methoden zur Kryokonservierung -Geeignete Zellen zur Kryokonservierung -Gesetzliche Rahmenbedingungen -Kosten/Sicherheit
Ich beginne mit drei bekannten und etablierten Anwendungen von Kryokonservierung:
Stammzellen aus Nabelschnurblut
Kryokonservierung von Spermien
Kryokonservierung von Eizellen
-Die Konservierung von Stammzellen aus Nabelschnurblut ist in erster Linie für werdende Eltern interessant und streift die Thematik unseres Forums nur indirekt, daher werde ich hierauf nur kurz eingehen. Um mal ein Gespür für die Kosten der Einlagerung zu bekommen: https://www.vita34.de/produktuebersicht/
-Die Konservierung von Spermien ist dann interessant wenn der Kinderwunsch noch nicht abgeschlossen ist und sich die Spermienqualität bis dahin absehbar reduzieren wird, z.B. wenn Chemotherapien, Bestrahlungen etc anstehen.
ZitatDie Kosten der Kryokonservierung werden in medizinisch begründeten Fällen (z.B. Hodentumor, anstehende Chemotherapie usw.) von den Krankenkassen übernommen. [...]Wenn die Kryokonservierung auf eigenen Wunsch erfolgt, dann muss für die notwendigen Voruntersuchungen und für die Durchführung der Kryokonservierung selbst mit einmaligen Kosten von ca. 300-500€ gerechnet werden. Die Lagerungskosten betragen bei uns 135€ pro 6 Monate.
-Die Konservierung von Eizellen ist aus den selben Gründen eine Option wie die Konservierung von Spermien. Da die Fruchtbarkeit bei Frauen jedoch rascher abnimmt, ist das Einfrieren ohne konkrete medizinische Indikation - unter dem Stichwort Social Freezing bekannt - eine vor allem von Kinderwunschzentren beworbene Alternative.
ZitatSocial Freezing kostet ca. 4.000 bis 9.000 Euro (Untersuchungen + Hormonstimulation + Eizellentnahme + Einfrieren). Dazu kommen Lagerungskosten von ca. 200 bis 500 Euro im Jahr. Für die künstliche Befruchtung per ICSI fallen dann pro Versuch ca. 2.000 Euro an. Hinweis: Es sind meist mehrere Entnahme-Verfahren sowie ICSI-Versuche notwendig, was die Kosten weiter erhöht. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten nicht, außer bei Krebspatientinnen – unter bestimmten Voraussetzungen.
Auch heutzutage gibt es bereits die Möglichkeit, eigenes Fettgewebe inkl. der enthaltenen Stammzellen zu kryokonservieren.
Aus der Leitlinie für autologe Fetttransplantation (2015):
ZitatDie Herstellung und Anwendung zelltherapeutischer Präparate bzw. klinischer Prüfpräparate werden in Deutschland im Arzneimittelgesetz geregelt. Wichtige europäische Grundlagen bilden u. a. die 009/017 – Autologe Fetttransplantation aktueller Stand: 11/2015 13 Geweberichtlinie (RL/2004/23/EG) bzw. die direkt rechtlich verbindliche EU-Verordnung für neuartige Therapien (EG) Nr. 1394/2007. Grundsätzlich sehen die EU-Regelungen zunächst die Erlangung einer behördlichen Genehmigung für die Entnahme, Testung, Herstellung und in den meisten Fällen auch die Zulassung bzw. eine Genehmigung für die Abgabe oder klinische Anwendung des hergestellten Präparates vor. Bereits im Jahre 2004 wurde in Deutschland diesbezüglich das Gewebegesetz geschaffen und damit die EU-Regelungen im Arzneimittelgesetz (AMG), Transplantationsgesetz (TPG) und Transfusionsgesetz (TFG) implementiert. Für humane Gewebe und Gewebezubereitungen zur Anwendung am Menschen muss danach eine Erlaubnis zur Gewinnung und zur Be- und Verarbeitung nach §§ 20b bzw. 20c des AMG erlangt werden
[...]
Prozessierte Fettgewebe wird als biotechnologisch bearbeitetes Produkt eingestuft, wenn dem applizierten Gewebe „Eigenschaften zur Regeneration, Wiederherstellung oder zum Ersatz menschlichen Gewebes“ zugeschrieben werden bzw. wenn das Fettgewebe bei der therapeutischen Anwendung seine ursprüngliche Funktion nicht erfüllt (non-homologous use). Eine Ausnahme von der Notwendigkeit einer EU-Zulassung bildet die sogenannte Regelung des §4b AMG, der sogenannten Krankenhausausnahme („hospital exemption“), eine spezielle nationale Regelung für nicht routinemässig-hergestellte ATMP 42. Auch für derartige „hospital exemption“- Produkte ist eine Herstellungserlaubnis nach §13 AMG erforderlich, eine Abgabe an Dritte ohne bestehende europäische Zulassung kann jedoch innerhalb Deutschlands erfolgen, sofern eine Genehmigung durch das PEI erteilt wurde.
[...]
Nach der Entnahme von Fettgewebe sollte die nachfolgende Fettgewebstransplantation möglichst ohne Zeitverzögerung in der gleichen Operation erfolgen. Die Aufbewahrung von entnommenem Fettgewebe durch Einfrieren und späteres Auftauen zur weiteren Verwendung kann erwogen werden, wobei derzeit keine Standards des Vorgehens (Einfriermethoden, Gefriertemperatur, Dauer der möglichen Haltbarkeit, Auftaumethoden) beschrieben sind. Die Verwendung von kryoprotektiven Substanzen (z. B. DMSO) (Moscatello et al., 2005) kann erwogen werden. Zur Erzielung eines überlebenden Transplantats sollte zuvor tiefgefrorenes Fettgewebe nicht eingesetzt werden. Allerdings kann die Transplantation von zuvor tiefgefrorenem Fettgewebe einen Fülleffekt im Empfängerbereich auch für mehrere Monate erzielen (Butterwick et al., 2006). Wird eine Lagerung erwogen, muss die Entnahme, Lagerung des Gewebes und Rückgabe den gesetzlichen Erfordernissen einer Gewebeeinrichtung entsprechen
Lohnt es sich nicht eher, auf induzierte pluripotente Stammzellen zu warten? Leider ist Stammzellforschung eines der Themen, bei denen übermäßige und heuchlerische Regulierung die Forschung erschwert.
Ja.... Kryokonservierung und iPS müssen sich nicht gegenseitig ausschließen!
Stell dir Kryokonservierung wie ein epigenetisches Daten-Backup vor.
Außerdem ist die Frage, wie gut die iPS Zellen sich in absehbarer Zeit programmieren lassen. Vielleicht haben die eingefroren Zellen im Vergleich die bessere epigenetische Qualität!