ZitatNADH besitzt keine ernährungsphysiologische Bedeutung, die Coenzyme stellen keinen notwendigen Nahrungsbestandteil dar. Essentiell sind lediglich die ihnen zugrundeliegenden Vitamine, zu denen die Coenzyme im übrigen vor der Absorption hydrolysiert werden [8]. Auch stofflich handelt es sich nicht um eine natürlicherweise in Lebensmitteln vorkommende Substanz; schon aus diesem Grunde wäre das modifizierte NADH-Produkt als (unerlaubter) Zusatzstoff anzusehen [9]. Die von Herrn Kollegen Birkmayer skizzierten “Anwendungen“ sind ausschließlich arzneilicher Art. Das von ihm entwickelte oral verfügbare NADH-Präparat ist deshalb aufgrund seiner Zweckbestimmung als Arzneimittel und keinesfalls als Lebensmittel anzusehen. Da für das Produkt jedoch ganz offensichtlich keine Arzneimittelzulassung vorliegt, möchte der Autor sein Präparat gerne als Lebensmittel klassifiziert sehen. Objektiv betrachtet handelt es sich jedoch vielmehr um ein nicht zugelassenes und damit nach deutschem Recht illegales Arzneimittel. Unabhängig von diesem rechtlich zweifelhaften Vorgehen ist auch der therapeutische Nutzen des scheinbar vielfältig einsetzbaren Coenzyms keineswegs so unumstritten, wie die Ausführungen vermuten lassen. So benennt beispielsweise ein 1998 erschienener Review [10] die Grenzen der Anwendung bei M. Parkinson. Auch eine Placebo- kontrollierte klinische Studie zeigte keinen eindeutigen Nutzen von NADH [11]. Alles in allem bleibt die Darstellung unausgewogenen und schönend. Honi soit qui mal y pense? Ich denke nein! Der Beitrag stellt für mich vielmehr den offensichtlichen Versuch dar, eigene merkantile Interessen durch wissenschaftliche PR zu stützen. Mit Wissenschaft hat dies wenig zu tun!