Natürlich wären sie irgendwann an Krebs verstorben, aber niemand hat das Recht, todkranke Menschen, auf unglaublich qualvolle Weise zu töten. Für mich ist das auch kein Diskussion Faktor, sondern Mord übelster Art. Deine Denkweise ist mir völlig fremd, wahrscheinlich ist sie bedingt in Deinem persönlichen Leben, anders kann ich es mir wirklich nicht vorstellen.
Ungefährlich würde ich 3-BP nun auch nicht gerade nennen, zumindest ist es eine ätzende Substanz, Brom für sich ist sehr giftig und als Halogen sehr reaktionsfreudig, (fragt sich, ob es diese Eigenschaften als Pyruvat verliert, und ob das alles soo wünschenswert ist!?) vll. hat man sich mit der Verdünnung/Dosierung etwas vertan = dahingehend nicht genügend "entschärft"!?
Außerdem kann man den in diesem Fall (etwas mühsam herbeigezogenen) Warburg-Effekt auch anders, einfacher und sicherer erreichen ... und wesentlich preiswerter!
Falls noch jemand Zweifel daran hegt, dass auch in schulmedizinischen Händen und ja , sogar zu Forschungszwecken gestorben wird, der sollte sich Mal die Studie von Juno Therpeutics (The Scientist) zu Gemüte führen! Da stirbt also ein Patient an einer Hirnschwellung, aber die Studie wird nicht abgebrochen. Nein, nein, es müssen erst noch 2 weitere Patienten sterben, bevor dies geschieht. Die Patienten sind nicht wieder auferstanden und Juno wurde nicht geschlossen. Wo ist die Presse, wo die Kläger? Mir fehlt da gerade der mediale Hype. Wo ist die Ärztezeitung, wo die Bildzeitung und co? Wir sind alle gleich, aber manche sind gleicher.
Wer aber an eine rein edle Motivation, generelle Unschuld und Fehlerlosigkeit in der "Alternativ"-Medizin-Szene glaubt, sollte die Rosa-Brille ablegen, und die blauen Augen umfärben ... auch da stehen Wahnsinns-Preise/enorme Geschäftemacherei, viel Nonsens und Verantwortungslosigkeit an der Tagesordnung.
@mithut glaube ich ja gar nicht. Big Pharma verdient trotzdem mehr und ist korrupter. Nur gegen die eine Seite loszutreten zeigt mir einfach nur, in welche Richtung der Patient getrieben werden soll. Nicht mehr und nicht weniger. Ich will jedenfalls nicht alternativlos sein, wenn ich Mal in der Not bin.
Zitat von mithut im Beitrag #107Wer aber an eine rein edle Motivation, generelle Unschuld und Fehlerlosigkeit in der "Alternativ"-Medizin-Szene glaubt, sollte die Rosa-Brille ablegen, und die blauen Augen umfärben ... auch da stehen Wahnsinns-Preise/enorme Geschäftemacherei, viel Nonsens und Verantwortungslosigkeit an der Tagesordnung.
So ist es.
Die selektive Wahrnehmung ist ein psychologisches Phänomen, bei dem nur bestimmte Aspekte der Umwelt wahrgenommen und andere ausgeblendet werden. Wer eine stark selektive Wahrnehmung hat ist weit davon entfernt, die Realität überhaupt zur Kenntnis zu nehmen.
Vielleicht nerve ich ja, aber wie war das Gerichtsurteil? Der Heilpraktiker hat genauso viel Kohle verlangt für seine Chemo wie die konventionelle Chemo. Recht ist was der Richter spricht und Gerechtigkeit ein sehr subjektives empfinden.
Zitat: Die Staatsanwaltschaft wirft dem 61-Jährigen fahrlässige Tötung in drei Fällen und Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz vor. Auch der Fall einer vierten Patientin ist Teil der Anklage, sie hatte überlebt, offenbar ohne bleibende Schäden durch die Behandlung.
Die Ausführungen der Staatsanwältin über die Ereignisse am 27. Juli 2016 im "Biologischen Krebszentrum" in Brüggen-Bracht klingen dramatisch. Damals hatte R. die vier Erkrankten in seiner Praxis nacheinander per Infusionen mit dem Wirkstoff 3-Bromopyruvat (3-BP) behandelt.
Ich weiß gar nicht, ob die Urteilsverkündung schon stattgefunden hat, freigesprochen wird er aber bestimmt nicht, falls Du darauf hinaus willst .
Niemand stellt hier jemanden an den Prager, ich habe die Diskussion nicht begonnen, sondern nur "News aus der Politik" verlinkt. Es handelt sich um Tatsachen, merkwürdig, dass Du es so siehst.
Zitat: Menschen mit einer gerichtlich bestellten Betreuung bekommen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts das Wahlrecht bereits zur Europawahl am 26. Mai.
Zitat von parcel im Beitrag #115Zitat: Menschen mit einer gerichtlich bestellten Betreuung bekommen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts das Wahlrecht bereits zur Europawahl am 26. Mai.
Naja, die Eilantragsteller Grüne, Linke und FDP haben es offenbar sehr nötig, wenn sie nicht wie vom Gericht zuvor beschlossen, auf den ursprüngliche Termin ab Juni des Jahres warten konnten. Aber wenn jetzt 80.000 Betreuer doppelt abstimmen können, wird sich das sicher für den einen mehr, den anderen weniger, dennoch lohnen.
Zitat von parcel im Beitrag #115Zitat: Menschen mit einer gerichtlich bestellten Betreuung bekommen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts das Wahlrecht bereits zur Europawahl am 26. Mai.
Naja, die Eilantragsteller Grüne, Linke und FDP haben es offenbar sehr nötig, wenn sie nicht wie vom Gericht zuvor beschlossen, auf den ursprüngliche Termin ab Juni des Jahres warten konnten. Aber wenn jetzt 80.000 Betreuer doppelt abstimmen können, wird sich das sicher für den einen mehr, den anderen weniger, dennoch lohnen.
Das sehe ich ganz genauso. Wer unter Betreuung steht, das heißt, unfähig ist wichtig Angelegenheiten zu regeln oder Entscheidungen zu treffen, der sollte auch nicht wählen dürfen. Ich betreue auch einen sehr alten Menschen, der im Pflegeheim lebt, dann kann ich ja jetzt auch doppelt wählen, wenn ich das möchte. Ganz unmöglich diese Entscheidung!
Nein parcel, du kannst nicht doppelt wählen. Nur einmal für dich und einmal im Sinne bzw im Hinblick auf den (vermeintlichen) Willen der betreuten Person.
Zitat von Udelle im Beitrag #119Nein parcel, du kannst nicht doppelt wählen. Nur einmal für dich und einmal im Sinne bzw im Hinblick auf den (vermeintlichen) Willen der betreuten Person.
Naja, also wenn das im praktischen Sinne nicht "doppelt" ist...?! Aber natürlich nur im Sinne des "vermeintlichen" Willen der betreuten Person! Rot-Grün jedenfalls hat das Ziel erreicht und reibt sich die Hände. Als nächstes kommt dann das Wahlrecht ab 12, damit die ideologisch durchdoktrinierten Kinder und Jugendlichen auch endlich ihre Kreuzchen machen können. An den "richtigen" Stellen natürlich, der Heiligen Greta sei dank!
die kommen schon so früh in die Kitas, da gehen die Indoktrinationen dann schon los, sobald die Kindlein sprechen können. In Kindergarten und Schulen gehts dann weiter. Klaro, die brauchen systemkonforme Wähler. Sehe ich auch so.
ich sehe das auch so wie du. Da kann viel zu viel Schindluder mit getrieben werden. Viele zu betreuende Personen sind auch sehr beeinflussbar Ich habe auch schon alte Menschen betreut, da waren viele dabei, die wussten gar nicht mehr wo oben oder unten ist. Geht gar nicht!
Ich glaube, in Österreich ist es schon seit vielen Jahren gängige Praxis, dass der Formund, bzw. die Betreuer von Unmündigen für diese wählen dürfen.
Die Mutter eines geistig Behinderten hat mir schon vor Jahren erzählt, dass sie mit ihrem Sohn in die Wahlkabine geht und dann nochmal wählt, weil er es nicht kann.
Zumindest hat dies in Österreich nicht verhindert, dass eine rechts-konservative Regierung an die Macht kommt .
ZitatAber wenn jetzt 80.000 Betreuer doppelt abstimmen können, wird sich das sicher für den einen mehr, den anderen weniger, dennoch lohnen.
Das entspricht nicht mal 1% der Einwohner Deutschlands. Wie viele Sitze im Reichstag könnten sich dadurch ändern? Es wählen ja nicht alle Pfleger das selbe, viele sind auch sicher Nichtwähler oder werden zumindest für ihren Schützling nicht wählen, weil sie keine Lust haben oder es gar nicht mitkriegen werden, dass sie das jetzt dürften.
EDIT: 80.000 sind ja nicht mal ein Promille, dass sich dadurch irgend ein Wahlergebnis um nur einen Abgeordnetensitz verändert, ist doch fast ausgeschlossen.
Bei der BT-Wahl mag das so sein. Bei der EU-Wahl ist das anders, da dort die Prozenthürden je wesentlich kleiner sind und da jede Kleinstpartei schon mit wenigen Mehrstimmen auch mehr Kandidaten durchbringen kann. Es hatte schon seinen Grund, weshalb man per Eilantrag den ursprünglichen Gerichtsentscheid kippen und von Juni 2019 unbedingt auf die EU-Wahl vorziehen wollte.
Allein zu den Aktivitäten der Altparteien in Seniorenheimen gibt es unzählige Augenzeugenberichte von Angehörigen, wie emsig man beim Ausfüllen der Briefwahlbögen "behilflich" ist.
Und letztlich sollte man ernsthaft bedenken, hier sollen Menschen wählen, die in der Regel auch geistig behindert sind, obwohl oder gerade weil man weiß, daß dies letztlich aber der Betreuer tun wird/tun muß! Natürlich nur im Sinne der "Gleichstellung" und des Menschenrechtes etc.. Das Ganze ist also an Verlogenheit und Scheinheiligkeit kaum zu überbieten.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am Montag sofort im Anschluss an eine mündliche Verhandlung. Die oppositionellen Bundestagsparteien Grüne, Linke und FDP hatten einen entsprechenden Eilantrag gestellt.
Zitat von La_Croix im Beitrag #123Ich glaube, in Österreich ist es schon seit vielen Jahren gängige Praxis, dass der Formund, bzw. die Betreuer von Unmündigen für diese wählen dürfen.
Die Mutter eines geistig Behinderten hat mir schon vor Jahren erzählt, dass sie mit ihrem Sohn in die Wahlkabine geht und dann nochmal wählt, weil er es nicht kann.
Zumindest hat dies in Österreich nicht verhindert, dass eine rechts-konservative Regierung an die Macht kommt .
EDIT: 80.000 sind ja nicht mal ein Promille, dass sich dadurch irgend ein Wahlergebnis um nur einen Abgeordnetensitz verändert, ist doch fast ausgeschlossen.
Die Sache ist derart wichtig für Grüne, Linke und die FDP, dass sie sogar einen Eilantrag gestellt haben, wenn es überhaupt nichts bringen würde, hätten sie sich diese Mühe mit Sicherheit gar nicht gemacht.
Die rechts-konservative Regierung in Österreich regiert doch vorbildlich, anders sieht es in vielen Ländern aus, wo vor allem die Linken das Sagen haben. Die Grünen haben schon viele gute Ideen und sind sehr wichtig für die Parteien Landschaft in Deutschland, allerdings wählen würde ich sie nicht, dazu stehen sie mir einfach zu weit links.